Hinweise und Besucherordnung

Allgemeine Hausordung
Gültig für alle Führungen.

1) Bei Krankheit, Verhinderung etc. bitten wir um eine rechtzeitige Absage.
2) Verlassen Sie während der Führung unter keinen Umständen eigenmächtig die Gruppe.
3) Den Anweisungen der Referenten und Helfer ist unmittelbar Folge zu leisten!
4) Erinnerungsfotos für Sie privat dürfen Sie gerne machen; für alle Veröffentlichungen oder Internet (auch FB, Insta etc. ) fragen Sie bitte vorher schriftlich an!
5) Ton- und Filmaufnahmen sind nicht gestattet.
6) Bei Gruppen (ab 5 Personen) ist die/der Gruppenleiter(in) verantwortlich!
7) Verboten sind: Rauchen, auch E-Zigaretten - Alkohol - Rollschuhe/Skateboards o.ä. - Anpreisen von Produkten oder Ideologien sowie das Auslegen von Werbematerialien. Auffälligen Personen (z.B. unter Alkoholeinfluss) kann der Zugang verwehrt werden!
8) Doppel- und Mehrfachanmeldungen werden automatisiert aussortiert.
9) Haustiere (Hunde) nur nach vorheriger Absprache und wenn niemand aus der Gruppe Angst empfindet.


Atombunker - DOKK
Gültig für die Dokumentationsstätte Kalter Krieg (plus allgemeine Hausordnung).

1) Sie können sich selbst und maximal eine Begleitpersonen, also insgesamt zwei Teilnehmer anmelden.
2) Die Bestätigungen (mit Zugangscode) werden kurz vor der Veranstaltung versandt. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs!
3) Bitte seien Sie pünktlich! Nachdem die Gruppe hineingegangen ist, ist der Zugang verschlossen!
4) Wir empfehlen ein Mindestalter von 7 Jahren (vergl. Jugendschutzgesetz §8).
5) In den Wintermonaten ist es kühl in der Anlage (warme Jacke). Eine spezielle „Schutzbekleidung“ wird jedoch nicht benötigt.
6) Der Innenbereich ist für Rollstuhlfahrer befahrbar, jedoch liegt die Treppe dazwischen!
7) Haustiere sowie Essen & Trinken im Museum sind nicht gestattet.


Kölner Festungsmuseum
Gültig für das Zwischenwerk VIII b (plus allgemeine Hausordnung).

1) Die Anlage ist größtenteils für Rollstuhlfahrer befahrbar.
2) Für Kinder gibt es kein Mindesalter.
3) In der Anlage kann es ganzjährig kühl sein (Jacke).


Röhrenbunker Oberlandesgericht
Gültig für den Röhrenbunker (plus allgemeine Hausordnung).

1) Die Anlage ist für Rollstuhlfahrer leider nicht zugänglich.
2) Wir empfehlen ein Mindestalter von 7 Jahren (vergl. Jugendschutzgesetz §8).
3) Für Menschen mit Angstzuständen in engen Räumen nicht geeignet!


Winkelturm Köln-Niehl
Gültig für den Hochbunker (plus allgemeine Hausordnung).

1) Die Anlage ist für Rollstuhlfahrer leider nicht zugänglich.
2) Wir empfehlen ein Mindestalter von 7 Jahren (vergl. Jugendschutzgesetz §8).
3) Sie brauchen zur Teilnahme eine Taschenlampe inkl. Energie für 1 Stunde.
4) Der Turm wird innen bestiegen über flache, aber zahlreiche Stufen.


Hochbunker Marktstraße
Gültig für den Hochbunker (plus allgemeine Hausordnung).

1) Die Anlage ist für Rollstuhlfahrer leider nicht zugänglich.
2) Wir empfehlen ein Mindestalter von 7 Jahren (vergl. Jugendschutzgesetz §8).