DENKSCHRIFT

Preußische Festung versus Kölner Rosengarten?

Vom Denkmalwert und der Nutzbarkeit im Spannungsfeld der Geschichte und ihrer Sichtbarmachung

Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit Fragen von Denkmalwert und Erhalt des Zwischenwerks VIII b an der Grenze zwischen Marienburg und Rodenkirchen. Hintergrund ist der Verfall und schließliche Abriss des Treppenbauwerks an der kehlseitigen Kaponniere der ehemaligen preußischen Verteidigungsanlage. Der in den 1920er Jahren errichtete Treppenaufgang, angelehnt an die Kehlkaponniere des weitgehend demilitarisierten Zwischenwerks, sollte den Zugang zum Rosengarten auf dem Dach des Bauwerks ermöglichen. Nach Jahrzehnten des Eindringens von Wasser in das Mauerwerk gab dieses im Winter 2016/17 nach und ein Teil des Treppenbauwerks stürzte ein. Nach ersten behelfsmäßigen Sicherungsmaßnahmen erfolgte im Jahr 2019 der Abriss. Eine aktuelle Planung der Stadt Köln sieht einen Wiederaufbau des Treppenbauwerks in ursprünglicher Form vor.

Aber bietet nicht der Abbruch der Treppe eine einmalige Möglichkeit für einen neuartigen Blick auf die Kölner Festungsgeschichte?

Dieser Frage soll diese Abhandlung vor dem Hintergrund der wechselvollen Geschichte des Kölner Zwischenwerks VIII b nachgehen.

Kölner Festungsmuseum - Zwischenwerk VIIIb(Köln)
Abb.1: Franz von Stucks Amazonen-Sockel am Eingang zum Festungsmuseum

Militärischer Ursprung und Zweck

Erbaut wurde die Anlage im Jahr 1876 als südlicher Abschluss des äußeren Festungsgürtels am Rheinufer vor der Gemeinde Rodenkirchen. Damit gehörte das Zwischenwerk VIII b zu den 23 Zwischenwerken, welche die nach dem deutsch-französischen Krieg ab 1873 errichtete moderne Festungslinie aus zwölf Einheitsforts in den Zwischenräumen verstärken sollten. Dabei entstand auch die alle Werke verbindende Militärringstraße, die zunächst zum Transport des Baumaterials sowie nachfolgend der Versorgung der Verteidigungsanlagen diente und daher ausschließlich für Militärpersonal zugänglich war. Die Entfernung des Festungsgürtels zum Dom und damit zur Innenstadt betrug zwischen 5,6 und 7,7 km und stellte somit eine ausreichende Distanz zu weittragenden feindlichen Artilleriegeschützen dar (1). Das Zwischenwerk VIII b wurde als Artilleriewerk zur Aufstellung von drei 9-cm-Geschützen und einer 15-cm-Ringkanone errichtet und bot im Ernstfall ca. 150 bis 180 Soldaten eine weitgehend beschusssichere Unterkunft. Die Anlage hatte einen trapezförmigen Grundriss und war durch einen vier Meter tiefen umlaufenden Graben mit vorgelagerten Wällen vom Umfeld abgeschirmt. Die Gräben wurden durch drei Kaponnieren, also vorgewölbte Verteidigungsanlagen mit Gewehrscharten, geschützt: feldseitig rechts durch eine einfache Grabenkaponniere, die den rechten Flankengraben abdeckte, feldseitig links durch eine doppelte Kaponniere, die den linken Flanken- und den Frontgraben „bestreichen“ konnte, sowie stadtseitig durch eine Kehlkaponniere, welche den Kehlgraben in beide Richtungen abdeckte. Stadtseitig befand sich die eingeschossige Kehlkaserne mit Mannschaftsunterkünften, Offiziersraum, Wache, Verbandraum, Küche und Latrine. Quergänge verbanden die Kasematten sowie die im vorderen Teil der Kehlkaserne befindlichen vier Pulver- und Munitionsräume. In der Mitte der Kehlkaserne führte vom Eingang, der durch eine Klappbrücke und Schießscharten gesichert war, ein kurzer Haupthohlgang in die Bereitschaftskaserne. Diese lag im Zentralbereich des Zwischenwerks und sollte im Kriegsfall die Bedienungsmannschaften der Artilleriegeschütze aufnehmen. Eine Querpoterne ermöglichte den Zugang zu den beiden Innenhöfen, von denen aus die Geschütze auf den Wällen in Stellung zu bringen waren (2). Wegen der Einführung von hochwirksamen „Brisanzgranaten“ Mitte der 1880er Jahre boten die erdüberdeckten Ziegelgewölbe der Festungsanlagen keinen ausreichenden Schutz mehr, so dass zwischen 1887 und 1890 die Verstärkung der meisten Werke mit einem Sandpolster von einem Meter Stärke und einer 1,2 Meter starken Betonauflage erfolgte. Beim Zwischenwerk VIII b wurden Teile von Kehl- und Spitzenkaserne entsprechend verstärkt, allerdings wurden Modernisierungsmaßnahmen der Festung Köln ab 1907 dort nicht umgesetzt. Grund war die Erweiterung des Festungsgürtels um die Rodenkirchener Vorfront mit zahlreichen moderneren Bauten, welche das Zwischenwerk VIII b im weiteren Umfeld um Rodenkirchen abschirmten. Verteidigungstaktisch ergab sich eine Änderung dahingehend, dass die Forts und Zwischenwerke keine Stützpunkte der Artillerie, sondern nunmehr der Infanterie waren.

Entfestigung und Umnutzung als „Grünes Fort“

Nach Ende des Ersten Weltkriegs verfügten die Siegermächte mittels Artikel 180 des Versailler Vertrags die vollständige Schleifung aller Rheinfestungen und somit auch die Niederlegung der Kölner Festungsanlagen. Bereits im Oktober 1920 begannen die Schleifungsarbeiten unter Überwachung durch die Interalliierte Militär-Kontrollkommission (IMKK), der militärische Vertreter der Siegermächte angehörten (3). Zu dieser Zeit hatte sich bereits der Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer in die schwierigen Beziehungen zu den kürzlich noch als Feinde bezeichneten Staaten eingeschaltet, um seinen Plan zur Umgestaltung Kölns mit Schaffung einer „grünen Lunge“ im ehemaligen militärischen Speergebiet umsetzen zu können. Adenauer schwebte vor das Rayongebiet, also den vor dem Festungsgürtel liegenden Grünstreifen, der als Schussfeld von Bebauung und höherem Bewuchs bisher freizuhalten gewesen war, als Erholungsgebiet mit Wald-, Feld- und Wiesenflächen zu erschließen. Dazu sollten unter Einbeziehung von Teilen der militärisch nutzlos gewordenen Festungswerke Sport- und Spielplätze, Gärten, Schwimmbäder, Luft- und Sonnenbäder, Waldschulen sowie Tageserholungsheime gebaut werden. Das Kölner Stadtoberhaupt konnte bei der IMKK erreichen, dass die Kehlkasernen der Forts und Zwischenwerke, die zur zivilen Nutzung vorgesehen waren, erhalten bleiben konnten. Linksrheinisch waren die Entfestigungsarbeiten im Januar 1922 abgeschlossen mit Ausnahme von Fort I und VIII sowie Zwischenwerk VIII b (4). Zur Planung und Umsetzung seiner Vorstellungen berief Adenauer von 1920 bis 1923 den bisherigen Hamburger Oberbaudirektor Fritz Schumacher als Technischen Bürgermeister nach Köln. Auf Grundlage seines Gesamtbebauungsplans wurde der Festungsgürtel in einen Grüngürtel umgewandelt. Für die Umgestaltung verantwortlich zeichnete Gartendirektor Fritz Encke, dessen Arbeit ab 1926 von Theodor Nußbaum weitergeführt wurde.

Zwischenwerk VIIIb(Köln)vor der Entfestigung
Abb.2: Das Zwischenwerk kurz vor der Entfestigung im Jahr 1926 (Bild: Pol. Archiv Auswärtiges Amt).
Die meisten der teilerhaltenen Werke wurden zu Sportstätten, Waldschulen oder Erholungsanlagen als Luft- und Sonnenbäder umgebaut, nur die Zwischenwerke XI b (Mülheim) und VIII b sollten nach den Plänen Enckes als Ziergärten gestaltet werden. Besonderes Augenmerk hatten Encke und Adenauer dabei auf das Zwischenwerk VIII b gelegt, das „reizvoll auf einer vom Rheinstrom ansteigenden Anhöhe [liegt] und […] von einem sehr schönen Baumkranz umgeben [ist]“. Hier stellte sich Adenauer neben der Anlage eines Rosengartens die Einrichtung einer Gasstätte vor, da die leicht erhöht liegende Anlage mit Ausblick auf den Rhein einen besonderen Erholungswert darstellte. Auf und vor dem umlaufenden Wall standen zu Beginn der 1920er Jahre bereits zahlreiche hohe Bäume, deren Bestand erhalten und in die Grünanlage integriert werden sollte. Um das Absacken der Wälle in den Graben und eine damit einhergehende Schädigung des Baumbestands zu verhindern, wollte Encke den Graben mit seinen Kontereskarpenmauern (Stützmauern) erhalten. Zudem strebte er den Erhalt des Festungs-Charakters der Gesamtanlage an. Das Vorhaben teilte er der IMKK im August 1925 mit der Bitte um Genehmigung einer nur teilweisen Entfestigung des Zwischenwerks VIII b mit (5). Nachdem zu Anfang des Jahres 1926 noch die unzureichende Schleifung durch die auf deutscher Seite zuständige Heeresfriedenskommission festgestellt worden war, entschied die IMKK Ende Januar, dass die Entfestigung ausreichend sei, obwohl Wälle, Graben mit Grabenstützmauern und sogar die Kehlkaponniere noch vorhanden waren. Als letztes linksrheinisches Werk erhielt das Zwischenwerk VIII b im September 1926 durch die IMKK die offizielle Abnahme als entfestigte Anlage (6). Somit konnte die Umgestaltung zur Grünanlage mit Ziergarten im Jahr 1927 unter der Ägide von Theodor Nußbaum erfolgen. Rings um das Zwischenwerk wurden zur Ergänzung des umgebenden Baumbestands Sträucher und Bäume gepflanzt und der von der Kehlseite zugängliche umlaufende Graben wurde u.a. durch Anlage eines ovalen Sandbeckens im Bereich der linksseitig entfernten Grabenkaponniere in die Grünanlage einbezogen. Den Höhepunkt im doppelten Sinne bildete der oben liegende Ziergarten, der zu dieser Zeit noch einen Ausblick auf den nahen Rhein bot. Das Bodenniveau des Kernbereichs des Zwischenwerks wurde zur Anlage des Gartens durch Verfüllung der Innenhöfe auf die Traufhöhe der Kehlkaserne angehoben. Den Aufgang ermöglichte ein ziegelgemauertes Treppenbauwerk, das an rechtsseitig an die Kehlkaponniere angelehnt war und im Erdgeschoss einen Zugang zu einer öffentlichen Toilettenanlage enthielt. Der Ziergarten war gartenarchitektonisch klar gegliedert: rechts- und linksseitig befanden sich die noch heute vorhandenen erhöhten Terrassen mit beschnittenen Platanen und den Zentralbereich bildete ein Brunnen, der von einem Rosengarten umgeben war. Erschlossen war der Garten über ein geometrisches Wegenetz, das im Gegensatz zu den Rosenstauden heute ebenfalls noch existiert. Die geplante Gaststätte wurde aus unbekannten Gründen nicht realisiert. Dennoch ist davon auszugehen, dass die harmonisch gestaltete Erholungsanlage in den wenigen Jahren zwischen ihrer Vollendung 1928 und dem Beginn des Zweiten Weltkriegs ein beliebtes Ausflugsziel vieler Menschen aus der Domstadt und Umgebung darstellte.

Das Zwischenwerk VIII b vom Zweiten Weltkrieg bis heute

Der Krieg brachte neben vielen anderen Schrecken auch eine Zäsur für das kleine grüne Fort. Aufgrund zunehmender alliierter Luftangriffe auf die Stadt wurden die Räumlichkeiten, wie bei einigen anderen ehemaligen Festungsanlagen, zu Luftschutzräumen für die Bevölkerung umgebaut. Die Nutzung als Luftschutzanlage ging angesichts der Wohnungsnot gegen Kriegsende wahrscheinlich nahtlos in eine Wohnnutzung über. Der Wohnungsmangel im bombenzerstörten Köln dauerte bis weit in die Nachkriegszeit an und so ist anzunehmen, dass die Notwohnungen im Zwischenwerk VIII b bis in die 1950er Jahre belegt waren. Im Rahmen der kriegsbedingten Umnutzung wurden einige Fenster der Kehlkaserne zu Türen erweitert, Wände eingezogen und die zur Grünanlage gehörige Toilettenanlage entfernt. Neben dem allgemeinen Verfall des Bauwerks, der durch Nicht-Nutzung und eindringendes Wasser begünstigt wurde, stellte sich in der Nachkriegszeit auch eine Verwilderung der Grünanlage ein. Der Rosengarten war bereits lange verschwunden, als die Ehrenamtler/innen des Kölner Instituts für Festungsarchitektur (CRIFA - Cologne Research Institute of Fortification Architecture) das Bauwerk zu Anfang der 2000er Jahre unter ihre Obhut nahmen und mit der Entfernung von tonnenweise Schutt sowie der Instandsetzung und Musealisierung die Grundlage für eine öffentlichkeitswirksame und bürgerorientierte Geschichtsarbeit an diesem historischen Ort legten. In kostenfreien Führungen werden seither unter der Schirmherrschaft des Kölner Festungsmuseums e.V. die baulichen Relikte des Zwischenwerks VIII b einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gleichzeitig wichtige Aspekte der neueren Kölner Geschichte vermittelt. Dazu gehören gleichsam die Grundlagen der preußischen Herrschaft im Rheinland und ihre Festungsbaukunst, wie auch die Umgestaltung zu Grünanlagen unter der Regie von Adenauer, Schumacher, Encke und Nußbaum.!

Denkmalschutz zwischen Bewahren und Wiederherstellen

Heute stellt sich die Frage, in welcher Form der Zugang zum ehemaligen Rosengarten zukünftig erfolgen soll. Der Grünanlage kommt seit dem Treppenabriss 2019 weiter eine gärtnerische Grundpflege zugute, wenn auch der Rosengarten längst einer Rasenfläche gewichen ist. Angesichts der immer noch attraktiven grünen Insel oberhalb des lärmintensiven Straßenniveaus ist die Zugänglichkeit für Bürger/innen und Engagierte des Festungsmuseums ein erstrebenswertes Ziel. Fraglich ist nun, wie der Zugang wiederhergestellt werden kann, ohne relevante Gesichtspunkte wie Denkmal- und Naturschutz, gesellschaftliche Teilhabe im Sinne von Barrierefreiheit und letztlich auch Wirtschaftlichkeit außer Acht zu lassen.

Im Vorfeld der Planungen hatte das Kölner Institut für Festungsarchitektur (CRIFA), namentlich der Vorsitzende Robert Schwienbacher, einen Entwurf zur Erschließung des ehemaligen Rosengartens über eine Fußgängerbrücke im Bereich des frontseitigen Grabens vorgelegt. Die aktuelle Planung der Stadtverwaltung sieht hingegen den originalgetreuen Wiederaufbau des Treppenaufgangs unter Verwendung von gesichertem Baumaterial wie Ziegelsteinen und Treppenstufen vor. Dies entspricht weitgehend der formalrechtlichen Situation hinsichtlich des Denkmalschutzes, da mit der Denkmaleintragung vom 1. Juli 1980 das ehemalige Zwischenwerk mit „Grünanlage auf und um das Festungswerk“ unter Schutz gestellt wurde. Ein barrierefreier zusätzlicher Aufgang soll durch die Anlage eines serpentinenartig geführten Wegs über einen der steilen Flankenwälle geschaffen werden.

Zwischenwerk VIIIb(Köln)Zugang zum Rosengarten
Abb.3: Eine elegante Möglichkeit der Zuwegung auf den Dachgarten wäre eine simple Fußgängerbrücke über den Graben. Die Öffnung Richtung "Feindseite" stellte zudem ein Friedenssignal - ähnlich Fort I im Friedenpark - dar.

Aufgrund des vollständigen Abrisses eröffnet sich allerdings die Möglichkeit, über formal begrenztes Denken hinauszugehen und den Sachverhalt neu zu betrachten. Ein Wiederaufbau in alter Form würde denkmalrechtlich den Status quo ante wiederherstellen, ohne jedoch das originale Bauwerk ersetzen zu können. Diese Art von Rekonstruktion würde eine Historizität lediglich vorspiegeln und könnte nicht als echtes Zeugnis der Gartenarchitektur Fritz Enckes herangezogen werden. In diesem Zusammenhang muss zudem ergründet werden, ob dem Treppenbauwerk überhaupt ein eigenständiger gartenarchitektonischer Wert zugesprochen werden kann. Ein Vergleich mit anderen Encke’schen Gestaltungen kann dabei hilfreich sein. Neben dem Zwischenwerk VIII b wurde in Köln wurde nur ein weiteres, das Zwischenwerk XI b in Mülheim, zur Gartenanlage umgebaut (abgesehen von den architektonisch anders zu bewertenden Grünanlagen der Forts VI und am inneren Festungsgürtel Fort X). Dort wurde der Kernbereich der Festung innerhalb des umlaufenden Grabens mit dem außenliegenden Park als eine Gesamtgrünanlage konzipiert. Die Parkanlage zeigt sich dort nicht stark zum Kernwerk abgegrenzt durch den Graben, sondern ist durch Treppenaufgänge im Bereich des Frontgrabens offen „über die Gräben hinweg“ gestaltet. Dort fügen sich Elemente der Gartenarchitektur wie Treppen und Begrenzungsmauern in die neu geformte Parklandschaft ein und bilden mit dieser eine Einheit. Am Zwischenwerk VIII b ist dies nicht der Fall: Durch die erhöhte Position des Kernbereichs mit Ziergarten, die steil abfallenden Flanken und den tiefen Graben hat der Gartenbereich gewissermaßen einen Inselcharakter. Eine direkte Verbindung zum umliegenden Park ist nicht vorhanden, was vermutlich auch mit der Intention Enckes zusammenhängt, dass durch den Erhalt des Grabens und der Wälle der Eindruck der alten Festungsanlage möglichst gewahrt bleiben sollte. Das einfache und schmucklose Treppenbauwerk war sicherlich eine pragmatische Lösung, um den stadtseitigen Zugang vom seinerzeit noch nicht verkehrslärmgeprägten Militärring zum Rosengarten zu ermöglichen. Ein besonderes gartenarchitektonisches Gestaltungelement lag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände hier nicht vor. Vielmehr handelte es sich bei der Treppe um ein funktionales Erschließungselement, das zum ästhetischen Eindruck der Gartenanlage keinen Beitrag leistete und zwanglos durch eine ebenfalls pragmatische, aber zeitgemäße Erschließungsvariante abgelöst werden könnte.

Die Errichtung einer kleinen Brücke auf der gegenüberliegenden Seite böte eine Vielzahl von Vorteilen, von denen die Bürgerschaft der Stadt Köln profitieren könnten. Aus dem Blickwinkel des historischen Erbes der preußischen Herrschaft am Rhein eröffnet sich die Chance zur teilweisen Wiederherstellung des Festungs-Charakters durch die nun freistehende Kehlkaponniere. Im Rahmen der Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten durch die ehrenamtlichen Mitglieder der CRIFA wurde bereits in der Vergangenheit der in den 1920er Jahren verfüllte Graben auf einem schmalen Streifen zwischen Kehlkaponniere und Eingangstor als Andeutung des ursprünglichen Verteidigungscharakters wiederhergestellt. Gleichermaßen könnte nun der rechts an die Kaponniere anschließende Kehlgraben zumindest teilweise wieder ausgehoben werden. Dies würde unter archäologischer Begleitung erfolgen und diesbezüglich sicherlich neue Erkenntnisse über die Festung und die Nachnutzung erbringen. In der Zusammenschau der fortifikatorischen Elemente Kehlkaponniere, Graben mit Teilen der Grabenmauern, Wällen und der einzigen erhaltenen Klappbrücke wäre die einstige militärische Funktion der Anlage hervorragend darstellbar, ohne die Grüngestaltung der Adenauer-Ära nur im geringsten zu beeinträchtigen. Nur an diesem Ort ist es möglich, anhand der baulichen Relikte der Festungsanlage wie der freistehenden Kehlkaponniere die preußische Geschichte Kölns, aber auch die Geschichte der Umgestaltung und der Schaffung eines gartenarchitektonischen Kleinods durch Encke und Nußbaum zu zeigen. Der Zugang über eine Brücke am Frontgraben hätte in diesem Sinne gleich mehrere Effekte. Der Eindruck des ehemaligen Rosengartens auf den Besucher beim Betreten wäre der gleiche wie beim Zugang von der gegenüberliegenden Seite, zudem wäre erstmals eine Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen und körperlich eingeschränkte Personen mit Rollatoren gegeben. Der kostenintensive Bau eines weiteren Aufgangs, der nicht ohne größere Eingriffe in die Natur möglich sein wird, würde sich ebenfalls erübrigen. Im Sinne einer modernen Gesellschaftsauffassung, welche die soziale Teilhabe aller Menschen zum Ziel und fernerhin bei Bauvorhaben den Naturschutz und die Wirtschaftlichkeit im Blick hat, sollte einer einfachen und minimalinvasiven Brückenlösung der Vorzug gegeben werden. Die nun eingetretene „gestalterische Kraft des Faktischen“ (frei nach dem Staatsphilosophen Georg Jellinek) sollten wir als Stadtgesellschaft als positives Signal verstehen und zu nutzen wissen.

Deshalb setzt sich die ehrenamtliche Vereinigung des Kölner Instituts für Festungsarchitektur (CRIFA) zusammen mit dem Kölner Festungsmuseum e.V. für den Erhalt einer freistehenden Kehlkaponniere und die Errichtung einer Fußgängerbrücke am Zwischenwerk VIII b nach dem vorgelegten Entwurf bei den zuständigen Ämtern und der Kölner Stadtverwaltung ein.

  • (1) Zander, Ernst: Köln als befestigte Stadt und militärischer Standort, Bensberg als Standort, Sonderdruck des Kölnischen Geschichtsvereins e.V., Köln 1941, S. 34.
  • (2) Schwienbacher, Robert: Festung Köln. Der äußere Festungsgürtel, Köln 2014, S. 17f.
  • (3) Zander: Köln als befestigte Stadt und militärischer Standort, a.a.O., S. 34, 97; Voigtländer-Tetzner, Gerhard: Die Festung Köln im August 1914, in: Schmidtchen, Volker/Deutsche Gesellschaft für Festungsforschung (Hrsg.): Festungsbau im 19. Jahrhundert - Köln, Mainz, Krakau, Bd. 9 der Schriftenreihe Festungsforschung, Wesel 1990, S. 33.
  • (4) Gebert, Marko: Festung und Stadt Köln. Das Ende eines Bollwerks 1919 bis 1930, Bd. 6 der Rostocker Schriften zur Regionalgeschichte, Berlin 2013, S. 115, 119f., 204.
  • (5) Meynen, Henriette (Hrsg.): Festungsstadt Köln. Das Bollwerk im Westen, Fortis Colonia Schriftenreihe Nr. 1, Köln 2010, S. 185.
  • (6) Gebert, Marko: Die Entstehung der grünen Forts. Die Zerstörung und Umnutzung der militärischen Verteidigungsanlagen Kölns in der Zeit von 1919 bis 1930, in: Deres/Kröger/Mölich et al. (Hrsg.): Geschichte in Köln. Zeitschrift für Stadt- und Regionalgeschichte, Bd. 60, Wien/Köln/Weimar 2013, S. 81.

  • Redaktion: Andreas Altena